Umwelt, Forst, Abfallwirtschaft
Im Themenbereich Umwelt und Forst sind die sächsischen Landkreise für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. So führen sie u. a. Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren durch, wirken an Fachplanungen mit, führen Aufsicht, überwachen und kontrollieren die Einhaltung von Vorschriften zum Schutz der Umwelt und erlassen Anordnungen zur Gefahrenabwehr. Darüber hinaus haben sie aber auch beratende Funktionen und unterstützen die Weiterentwicklung in diesem Themenbereich durch Initiierung oder Teilnahme an Modellvorhaben sowie Förderprojekten. Die Landkreise werden insbesondere tätig als untere Wasserbehörden, untere Immissionsschutzbehörden, untere Naturschutzbehörden, untere Jagdbehörden, untere Abfall- und Bodenschutzbehörden und untere Forstbehörden.
Die Vorschriften im Umweltbereich nehmen beständig zu und sind inzwischen stark geprägt von europäischen Regelungen, die entweder direkt gelten oder umgesetzt werden in Bundesrecht und Landesrecht.
Der Sächsische Landkreistag unterstützt die Landkreise mit Informationen zu aktuellen politischen, rechtlichen und zum Teil auch fachlichen Entwicklungen sowie durch die Möglichkeit zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch im Technischen Ausschuss des Sächsischen Landkreistages sowie in der Arbeitsgemeinschaft Umwelt und der Arbeitsgemeinschaft Forst.
Des Weiteren findet beim Sächsischen Landkreistag ein regelmäßiger Austausch zu den speziellen Fragen der Abfallwirtschaft statt. Hier geht es um Fragen der Planung und strategischen Ausrichtung ebenso wie um ganz praktische Fragen der Umsetzung. In diesen Erfahrungsaustausch sind neben den Landkreisen auch die Abfallzweckverbände eingebunden.