Ausländerangelegenheiten
Die Landkreise sind im Bereich der Ausländerangelegenheiten für viele Aufgabenbereiche zuständig, die ihnen als Pflichtaufgaben übertragen worden sind. Diese werden von den Ausländerämtern administriert.
Ein Kerngebiet der Ausländerämter als untere Ausländerbehörde ist das Aufenthaltsrecht. Hierbei sind sie zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln für die vom Gesetz geregelten Aufenthaltszwecke an Ausländer aus Drittstaaten und EU-Bürger. Auch die Ausstellung von deutschen Passersatzpapieren gehört zu den Aufgaben.
Die Ausländerämter der Landkreise sind für die Unterbringung der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften zuständig. Dazu gehört die Akquise von geeigneten Objekten, die Bewirtschaftung und die Steuerung des aktuellen Bedarfs an Unterkunftkapazitäten.
Außerdem sind sie im Bereich des Asylrechts zuständig für die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern während der Dauer des Asylverfahrens und weiter bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels oder der Ausreise aus dem Bundesgebiet. Dies betrifft die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen. Darüber hinaus sind die Landkreise während dieses Zeitraumes für die Gewährung von Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Zudem werden Anträge zur Ausübung einer Beschäftigung für Asylbewerber bearbeitet. Ebenso werden Anträge auf Umverteilung innerhalb von Sachsen sowie bundesweit bearbeitet.
Falls kein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, besteht noch die Möglichkeit einen Antrag an die Sächsische Härtefallkommission zu stellen. Wir sind in diesem Gremium mit einem Vertreter aktiv. Für Fälle, die auch durch dieses Gremium eine Ablehnung erhalten haben, führen die Ausländerämter auch eine Rückkehrberatung durch, u.a. über die Modalitäten einer freiwilligen Ausreise in das Heimatland und dafür vorgesehene Förderprogramme.
Des Weiteren sind die Landkreise für die Ausführung des Staatsangehörigkeitsrechts zuständig. Dazu gehören Einbürgerungsverfahren und die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ein weiterer großer Bereich ist die Unterstützung der Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft. Zu diesem Zweck führen die Ausländerbehörden selbst die Flüchtlingssozialarbeit durch oder haben diese Aufgabe auf freie Träger übertragen. Dabei werden Asylsuchende beraten, begleitet und unterstützt, welche in Gemeinschaftsunterkünften oder Gewährswohnungen untergebracht sind. Insbesondere gehören zu den Aufgaben die Verschaffung des Zuganges zu Bildungsmöglichkeiten und zum Arbeitsmarkt, die Unterstützung bei behördlichen und persönlichen Angelegenheiten, die Unterstützung der Eingliederung in Wohnumfeld und Beruf, Teilnahme an einem Deutschkurs sowie weitere Unterstützung in alltäglichen Angelegenheiten (Wohnungseinrichtung, Kindergarten, Schule, Krankheiten, deutsche Sitten und Gebräuche).
Der Sächsische Landkreistag vertritt die Interessen der sächsischen Landkreise im Bereich der Ausländerangelegenheiten gegenüber dem Freistaat Sachsen, insbesondere gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und unterhält zum Zweck der Bündelung der Interessen die AG Ausländerangelegenheiten. Wir halten in diesem Rahmen zudem auch einen stetigen Kontakt zum Sächsischen Ausländerbeauftragten. Zur Förderung der Integration von Ausländern sind wir außerdem im Landesbeirat Integration vertreten.
Außerdem unterstützen wir die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und sind zu diesem Zweck in einer interministeriellen Arbeitsgruppe zum beschleunigten Fachkräfteverfahren vertreten.