Geschichte des Sächsischen Landkreistages
Mit den freien Wahlen zu den Kommunalparlamenten am 06.05.1990 und dem Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise vom 17.05.1990 wurde der Übergang von dem zentralistischen Verwaltungsaufbau der DDR hin zur Verwirklichung von Selbstverantwortung auf kommunaler Ebene geschaffen.
Die damals 48 sächsischen Landkreise schlossen sich am 02.08.1990 in Radebeul auf der Grundlage einer Verbandssatzung und der Wahl eines Präsidiums zur gemeinsamen Interessenwahrnehmung im Sächsischen Landkreistag zusammen. Die Landkreistage in Bayern und Baden-Württemberg unterstützten den Aufbauprozess des kommunalen Spitzenverbandes tatkräftig.
Der Sächsische Landkreistag knüpft dabei historisch an den nach dem 1. Weltkrieg am 26.06.1918 gegründeten Verband der Sächsischen Bezirksverbände. In diesem waren 28 Bezirksverbände mit Sitz in Dresden, Johannstraße 22 vertreten. Der letzte Verbandsvorsitzende, der Dresdner Amtshauptmann Dr. Ernst Venus, musste am 08.11.1933 den Verband im Zuge des Gleichschaltungsgesetzes auflösen und in den Deutschen Gemeindetag überführen.
Die Entwicklung des Sächsischen Landkreistages wurde in den vergangenen 30 Jahren durch zwei Gebietsreformen geprägt. So verringerte sich die Zahl der Landkreise in der ersten Kreisgebietsreform 1994 und 1995 von 48 auf 22. Mit der umfassenden Verwaltungsneuordnung im Jahre 2008 ist nicht nur die Aufgabenverteilung zwischen der staatlichen und kommunalen Ebene umfassend verändert, sondern auch eine weitere Neugliederung der Landkreise vorgenommen worden. Aus den bis dahin 22 Landkreisen und 4 Kreisfreien Städten Zwickau, Plauen, Görlitz und Hoyerswerda wurden 10 Landkreise gebildet.