Digitalisierung der Verwaltung

Seit einigen Jahren ist unser Lebensumfeld durch digitale Informations-und Kommunikationstechnologien bestimmt. Es ist für viele kaum mehr vorstellbar, dass Informationen und Dienstleistungen nicht immer und überall verfügbar sind. Ein Anspruch, dem auch die Verwaltung als Ansprechpartner für Bürger und Wirtschaft nachkommen muss und möchte.

Mit dem im August 2017 in Kraft getretenem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen", kurz Onlinezugangsgesetz bzw. OZG müssen zahlreiche Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und damit letztlich auch der Kommunen bis zum Ende des Jahres 2022 auch elektronisch angeboten und über verbundene Verwaltungsportale bereitgestellt werden. Für Bürger und Unternehmen sollen damit das handschriftliche Ausfüllen, Ausdrucken, die postalische Versendung von Anträgen und die persönliche Vorsprache in der Behörde mehr und mehr der Vergangenheit angehören.

Durch ihre Nähe zu den Anliegen der Bürger und der Wirtschaft spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Die Umsetzung für kommunale Verwaltungsleistungen erfolgt in Sachsen in der Verantwortung der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD).

Onlinezugangsgesetz (BMI)
Masterplan "Digitale Verwaltung Sachsen"
Digitalisierungsprogramm Kommune 2025
Sächsische Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKD)
Leitfaden zur Umsetzung kommunaler OZG-Projekte in Sachsen (SAKD)

E-Government-Gesetz

Sächsisches E-Government-Gesetz (SächsEGovG)
Rechtskonform in 16 Schritten - Schritt-für-Schritt-Anleitung der SAKD zur schnellen Umsetzung des SächsEGovG
SächsEGovG Handlungsleitfaden des SMI zur Umsetzung in kommunalen Behörden