Öffentlicher Gesundheitsdienst und Krankenhausversorgung
Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gehören zu den originären Pflichtaufgaben der Landkreise. Die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung stehen durch zahlreiche Maßnahmen (u.a. Hygienekontrollen, kinder- und jugendärztliche Maßnahmen im Bereich der Allgemein- und Zahnmedizin) im Mittelpunkt der Arbeit der Gesundheitsämter. Aktuell werden sie durch die Coronapandemie stark gefordert. Aus diesem Grund haben sich der Bund und die Länder entschieden, einen Pakt für den ÖGD aufzulegen und bis 2026 neue Stellen in den Gesundheitsämtern zu schaffen und zu fördern. Wir arbeiten dazu in der Projektgruppe ÖGD mit, die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) geleitet wird.
Die Krankenhausversorgung ist ein wichtiger Gestaltungsauftrag für die Landkreise, den sie über die Wahrnehmung eines Sicherstellungsauftrages gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen wahrnehmen. Die Landkreise betreiben dazu auch selbst zahlreiche Krankenhäuser. Im Rahmen der sächsischen Krankenhausplanung, gemeinsam mit den Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, den freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Sächsischen Landesärztekammer wurde eine solide stationäre medizinische Versorgung etabliert, die entsprechend den künftigen Anforderungen weiter zu entwickeln ist. Wir sind dazu als Vertreter der Landkreise im Sächsischen Krankenhausplanungsausschuss aktiv und setzen uns für eine qualitativ hochwertige Versorgung ein, die zugleich eine bestmögliche räumliche Versorgung in allen Teilen Sachsens beinhaltet.
Vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen für psychisch kranke Menschen und von psychischen Krankheiten Bedrohte gehört auch zu den Zuständigkeiten der Landkreise. Im Vordergrund steht die Vermeidung stationärer Behandlungen durch vielfältigste Maßnahmen, u. a. die ambulante Betreuung, Beratung der Angehörigen und Bezugspersonen, betreutes Wohnen, tagesstrukturierende und andere komplementäre Angebote sowie beschützte Arbeitsplätze.
Außerdem wirkt der Landkreistag gemeinsam mit dem Freistaat in zahlreichen Gremien wie den Landespräventionsrat oder dem Landesfachausschuss Suchtprävention mit, um den Ansatz der (Gesundheits-)Prävention zu fördern.
Gerade niedergelassene Allgemeinmediziner werden im ländlichen Raum Sachsens immer älter und immer weniger. Es werden dringend neue Landärzte benötigt um die ambulante Versorgung weiterhin sicherzustellen, Um die Ausbildung und Ansiedlung junger Ärzte in den Landkreisen zu fördern, hat sich das Netzwerk Ärzte für Sachsen gebildet. Das Netzwerk wird von der Sächsischen Landesärztekammer verwaltet. Wir sind als Mitglied in der Lenkungsgruppe des Netzwerkes Ärzte für Sachsen vertreten.
Die Abstimmung gemeinsamer Positionen zu gesundheitspolitischen Fragen erfolgt in der AG Kreiskrankenhäuser. In dieser AG sind zahlreiche Krankenhausleiter und verantwortliche Dezernenten aus den Landkreisen vertreten. Zum Zwecke der Vertretung von Interessen im Bereich des Krankenhauswesens stimmen wir uns auch mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen ab, welche ebenfalls viele Krankenhäuser der Landkreise vertritt.