Landkreistag fordert die Wiedereinführung einer umfassenden Teststrategie mit kostenfreien Tests! 2G-Regel schafft keine Sicherheit! - 04.11.2021
Die Landräte haben sich auf ihrer gestrigen Sitzung mit der äußerst angespannten Pandemielage und den Vorschlägen der Staatsregierung zur neuen Corona-Schutz-Verordnung befasst.
Es bestand Einigkeit in der Zielsetzung, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden muss, ein Offenhalten von Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig und ein allgemeiner Lockdown zu vermeiden ist.
Wir appellieren an die sächsische Bevölkerung die Impfangebote anzunehmen und sich und ihre Mitmenschen durch die Einhaltung der bekannten Grundregeln zu schützen, so die Landräteversammlung.
Die mit der neuen Rechtsverordnung vorgesehene starke Fokussierung der Schutzmaßnahmen auf die verpflichtende 2G-Regel wird von den Landräten kritisch gesehen. Hier wird den Bürgern eine Sicherheit vorgespielt, die angesichts der aktuellen Erkenntnisse zur Infektiosität auch von Geimpften nicht gegeben ist, so der Präsident des Sächsischen Landkreistages, Herr Landrat Vogel.
Wir sehen vielmehr in dem verbindlichen Hochfahren einer umfassenden Teststrategie mit der Wiedereinführung von kostenlosen Tests einen wirksameren Beitrag zur frühzeitigen Erkennung von Infektionen.
Kontrollen der Regeln sind unumgänglich. Wir appellieren an die Einzelhändler, Gastronomen, Hotelbesitzer, Veranstalter etc., dass sie ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der geltenden Zugangsregelungen nachkommen. Sie tragen die Mitverantwortung dafür, dass das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in geschützten Räumen stattfinden kann.
Um die besonders gefährdete Gruppe der älteren Menschen, insbesondere in den Alten- und Pflegeeinrichtungen besser und schnellstmöglich zu schützen, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, Boosterimpfungen in diesen Einrichtungen vor Ort durchzuführen. Wir brauchen dazu eine zweite konzertierte Impfkampagne, wie im Frühjahr. Dazu sollten vorhandene Impfteams auf diese Aufgaben konzentriert werden. Die Landkreise sind bereit diesen Prozess zu koordinieren und zu unterstützen.
Daneben sind, zusätzlich zu den vorhandenen Impfstellen in den Krankenhäusern, in den größeren Städten des kreisangehörigen Raums feste Impfstellen einzurichten, die zumindest tageweise ein mehrstündiges Impfangebot für Erstimpfungen und Boosterimpfungen ermöglichen.