Dienstrecht und interne Angelegenheiten

Für die Arbeitsfähigkeit der Landratsämter ist ihre eigene Organisation von erheblicher Bedeutung. Die innere Organisation des Landratsamtes unterliegt hierbei weitgehend der Organisationshoheit der Landkreise und Landräte als Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Die sächsischen Landkreise sind Arbeitgeber für viele Tausende Beschäftigte. Diese sind als Beamte oder Angestellte beschäftigt und bilden einen Querschnitt durch zahlreiche Berufsfelder. Von Juristen und Ärzten über Tiermediziner, Verwaltungswirten, Hausmeistern, Biologen und Büroangestellten reicht das Spektrum, um nur einige Beispiele zu benennen. Eine entsprechend große Rolle spielt für die Landkreise das Beamtenrecht sowie das Tarifrecht. Gemäß § 119 des Sächsischen Beamtengesetzes wird der Sächsische Landkreistag als kommunaler Spitzenband zu Regelungsentwürfen der beamtenrechtlichen Verhältnisse angehört.

Die Haupt- und Personalämter steuern diese Personalangelegenheiten. Der Sächsische Landkreistag vertritt die dienstrechtlichen Interessen gegenüber dem Freistaat und wirkt an der tarifrechtlichen Fortentwicklung über sein Mandat im Vorstand und Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen (KAV Sachsen) mit.

Gleichzeitig besteht durch die demographische Entwicklung der Bevölkerung die große Herausforderung, geeignetes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden. Geeignete Personalkonzepte sind zu entwickeln und zu realisieren. Entsprechend wichtig ist für die sächsischen Landkreise auch die verwaltungsinterne Ausbildung. Die Verwaltungsexperten von morgen studieren in Sachsen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Meißen (HSF Meißen). Entsprechend bedeutsam ist diese Einrichtung auch für uns. Wir stimmen uns regelmäßig mit dem Rektor der HSF Meißen zu zentralen Fragen ab, sind als Mitglied im Hochschulrat der Einrichtung vertreten und stellen auch zahlreiche Mitglieder in den Auswahl- und Prüfungsausschüssen der Hochschule (sowie darüber hinaus auch in anderen Studien- und Ausbildungsbereichen). Für die Aus- und Weiterbildung im Verwaltungsbereich sind überdies auch die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien von zentraler Bedeutung. Zur Förderung dieser Einrichtungen sind wir im Kuratorium der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie vertreten.

Zudem obliegen den Haupt- und Personalämtern die Fragestellungen der Arbeitssicherheit.

Die Meinungsbildung und der Erfahrungsaustausch zu diesen Themen erfolgt in unserer AG Haupt- und Personalamtsleiter.

Außerdem betreiben die Landkreise Kreisarchive. Um deren Austausch und Willensbildung zu fördern berufen wir regelmäßig die AG Kreisarchivare ein. Gemeinsam mit den SSG haben wir das Projekt elektronisches Kommunalarchiv getragen und erstellt, welches nun bei der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung angebunden worden ist und in den Wirkbetrieb überging.

Nicht zuletzt hat das Dienstrecht immer auch datenschutzrechtliche Implikationen. Jeder Landkreis hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Diesen obliegt die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und weiterer Vorschriften, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger und Beschäftigten zu wahren. In der AG Datenschutz des Sächsischen Landkreistages erfolgt der fachliche Austausch der Datenschutzbeauftragten. Hierzu arbeiten wir auch eng mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zusammen.

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