Arbeit, Soziales und Eingliederungshilfe

Der Sozialbereich ist das dominierende Aufgabenfeld der Landkreise und daher sowohl verwaltungstechnisch, als auch fiskalisch von zentraler Bedeutung. Die Landkreise wenden knapp 60 % ihres Budgets für Sozialausgaben auf.

Die Landkreise sind u.a. örtliche Träger der Sozialhilfe (SGB XII), Träger von Teilen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und neben dem Kommunalen Sozialverband auch Träger von Teilen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX). 

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören u.a.:

  • Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) insbesondere Leistungen der Unterkunft und Heizung. Hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben im SGB II existieren in Sachsen zwei unterschiedliche Organisationsmodelle. In 5 Landkreisen werden diese Aufgaben in gemeinsamen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit wahrgenommen. In den Landkreisen Leipziger Land, Görlitz, Meißen, Bautzen und Erzgebirgskreis nehmen die Landkreise die Aufgabe als zugelassene kommunale Träger in alleiniger Verantwortung wahr.
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII, bestehend aus der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege,
  • Eingliederungshilfe nach SGB IX

Der weitaus größte Teil der Aufgaben im Sozialbereich wird von den Landkreisen als Pflichtaufgabe ausgeführt, deren konkrete Ausgestaltung den Landkreisen aber in den meisten Fällen nicht im Einzelnen vorgegeben ist.

Prägend für weite Teile des Sozialbereiches ist, dass die Landkreise gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nicht alle Aufgaben allein wahrnehmen, sondern ihre Ausführung (ausgenommen rein hoheitliche Aufgaben) auf frei-gemeinnützige oder privaterwerbswirtschaftliche Anbieter delegieren. Es gilt hier der Grundsatz des Vorrangs, d.h. die Leistungserbringung durch Wohlfahrtsverbände, Kirchen und andere private Träger genießt einen Vorrang gegenüber den Kommunen, die erst nachrangig tätig werden, denen aber der Gewährleistungs- und Finanzierungsauftrag zukommt.

Die Aufgabe des Landkreistages besteht auch im Sozialbereich vor allem in der Wahrung der gemeinsamen Interessen der Kreise durch

  • die Förderung der Mitglieder durch Beratung, Information und fachlichen Austausch,
  • die Abgabe von Stellungnahmen gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie gegenüber sonstigen Behörden und Dienststellen,
  • die aktive Ausarbeitung von Vorschlägen und Anregungen insbesondere zur Änderung von Rechtsvorschriften,
  • die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Rahmenverträgen und -vereinbarungen für Themenstellungen, die alle Landkreise gleichermaßen betreffen.

Zur Abstimmung und Herausarbeitung gemeinsamer Positionen haben sich im Sozialbereich verschiedene Arbeitsgemeinschaften gebildet, in welchen leitende Verwaltungsmitarbeiter aus den einzelnen Kreisverwaltungen mitwirken.

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